EUREGIO-KLINIK Albert-Schweitzer-Strasse EUREGIO-KLINIK Grafschaft Bentheim Holding EUREGIO-KLINIK Hannoverstrasse

Aufsichtsgremien

Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Krankenhausholding

Der Krankenhausverbund in Nordhorn besteht aus vier Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), nämlich der Holding, den beiden Kliniken an der Albert-Schweitzer-Straße und an der Hannoverstraße sowie der Servicegesellschaft. Die GmbH’s handeln durch ihre Organe. Gesetzlich vorgeschriebene Organe sind jeweils die Geschäftsführung sowie die Gesellschafterversammlung. Daneben besteht nur bei der Holding ein weiteres Organ, der Aufsichtsrat. Die (ehemaligen) Aufsichtsräte des Marienkrankenhauses und des Grafschafter Klinikums (hier wurde das Gremium „Verwaltungsrat“ genannt) bestehen nicht mehr. Der Aufsichtsrat der neuen Holding besteht aus acht stimmberechtigten Mitgliedern und einem Vertreter des Synodalverbandes der Ev.-ref. Kirche (ohne Stimmrecht). Jeweils vier stimmberechtigte Mitglieder vertreten die Katholische Kirche und den Landkreis Grafschaft Bentheim.
Die Struktur der Holding stellt sich also wie folgt dar: